Information zum Einzug des Beitrags am 01.04.2021

Liebe Mitglieder des SV Büchenbronn,

am 1. April ist satzungsgemäß der Einzug des vollen Jahresbeitrags für 2021 fällig, obwohl wir wissen, dass wir seit November außer den Online-Kursen keinen Sportbetrieb anbieten konnten.

Den Vereinen droht die Aberkennung der Gemeinnützigkeit, wenn sie einen Beitragseinzug nur mit reduzierten Beiträgen durchführen oder Mitgliedern Beiträge erlassen oder erstatten. Die Finanzbehörden haben über den Badischen Sportbund ausdrücklich auf diese Gefahr hingewiesen. Mit der Anerkennung der Gemeinnützigkeit ist ein Verein auch verpflichtet, die in der Satzung festgelegten und damit auch verbindlich vorgeschriebenen Schritte zu gehen – und dazu gehört auch der Einzug der Beiträge.

Eine Reduzierung des Beitrags ist ebenfalls nicht möglich, da ein Vereinsbeitrag nicht mit einer direkten Gegenleistung verbunden ist, sondern prinzipiell nur eine Vereinsmitgliedschaft begründet, mit der Möglichkeit, die Vereinsangebote zu nutzen. Bei einer Aberkennung der Gemeinnützigkeit ist mit hohen Erstattungsansprüchen zu rechnen. Daher wollen wir den Verein diesem Risiko nicht aussetzen.

Wir wissen, dass viele Menschen und Institutionen mit der wirtschaftlichen Situation zu kämpfen haben, deshalb können wir auch nur an die Solidarität unserer Mitglieder appellieren, diesen Beitrag mitzutragen.
Wir tun alles was möglich, vertretbar und auch erlaubt ist und hoffen auf diese wichtige Unterstützung unserer Mitglieder.
Wir freuen uns, wenn wir bald wieder den Sportbetrieb aufnehmen können, denn nach der Pandemie wird das Angebot für Sport und Gesundheit, wichtiger sein als zuvor.
Wir wünschen Euch das Ihr gesund durch die Pandemie kommt.

Sportliche Grüße Euer
SV-Büchenbronn