Eltern&Kind-Turnen

In Begleitung der Mutter/Vater, Oma/Opa wird zusammen geturnt, gespielt und getobt. Bewegungsspiele mit Musik sind ein wichtiger Bestandteil der Stunde. Diese fördern Grobmotorik, Rhythmusgefühl, Koordination, Gleichgewichtssinn und vieles mehr. Im Anschluss wird eine Gerätelandschaft aufgebaut an der die Kinder sich austoben können und mit Hilfe ihres Begleiters erste Bewegungserfahrungen an den einzelnen Geräten sammeln können.

Die Gruppen besteht zur Zeit aus 35 Kindern im Alter von 2 – 4 Jahren.

Gruppe 1: 

Training: Montag 16.00 Uhr – 17.00 Uhr in der Waldschulturnhalle

Trainerin: Monika Aigenmann (Übungsleiterin C Eltern-Kind und Kleinkindturnen)

 

Gruppe 2: 

Training: Donnerstag 16.30 – 17.30 Uhr in der Schillerturnhalle

Trainerin: Sara Barth

 

Ansprechpartner: Daniela Schwaab Tel. 0177 5463494  Email: Turnen@Sportverein-Buechenbronn.de

 

Infos für die Teilnahme am Eltern-Kind-Turnen:

  • Die Kinder müssen enganliegende Sportkleidung (T-Shirt/Sweatshirt, Leggins o. Sporthose) tragen.
  • Für die Entwicklung des Kinderfußes empfehlen wir beim Turnen ABS-Socken oder Turnschläppchen zu tragen. Gerne kann das Kind auch barfüßig teilnehmen.
  • Pro Kind muss eine Begleitperson anwesend sein.
  • Die Halle darf nur mit sauberen Schuhen betreten werden. Vorzugsweise Hallenschuhe.
  • Das Essen während des Training ist nur in der Umkleidekabine erlaubt.
  • Das Mitbringen von Geschwisterkindern muss vorab von der Trainer/in genehmigt werden.
  • Bilder und Videos dürfen während des Sportunterrichts nur mit Genehmigung der Trainer/in gemacht werden. Erlaubt die Trainerin das filmen/Bilder machen, sind diese ausschließlich für den eigenen Gebrauch zu nutzen und andere Kinder/Personen unkenntlich zu machen.
  • Aufgrund von Verletzungsgefahr müssen Haare ab Schulterlänge zu einem Zopf zusammen gefasst werden. Bitte nur Haargummis und flache Haarspangen benutzen. Jeglicher Schmuck (z.B. Hals-/Fuß- oder Armketten, hängende Ohrringe….) ist vor dem Training abzulegen.
  • Die Begleitpersonen sind verpflichtet beim Auf- und Abbau der Geräte mitzuhelfen.
  • Die Aufsichtspflicht liegt während des gesamten Aufenthaltes bei der Begleitperson.