Tennis – Platzordnung

1. Die Spieler erhalten auf Anforderung einen Schlüssel zur Tennisanlage. Der Kostenbeitrag beträgt € 10,00. Beim Verlassen der Anlage sind vom letzten Spieler die Tore ordnungsgemäß zu verschließen.

2. Die Spieldauer beträgt:
Einzel: 40 Minuten zusätzlich 5 Minuten Platzpflege
Doppel: 55 Minuten zusätzlich 5 Minuten Platzpflege
Bei starkem Andrang werden die Spieler gebeten, Doppel zu spielen.
Bei Ranglistenspielen kann die Spielzeit überschritten werden.

3. Die Platzbelegung erfolgt durch Stecken der Spielermarken (Namensschild) aller Spieler auf die Anfangszeit. Reservierungen ohne ständige Anwesenheit sind nicht möglich, das gleiche gilt, wenn der Spieler noch auf einem anderen Platz spielt. Ausnahmen: bei Ranglistenspielen kann am selben Tag eine Reservierung im Voraus eingetragen werden, (Uhrzeit, Name des Forderers und der Vermerk „Ranglistenspiel“), ohne dass der Spieler bis zur Spielzeit ständig anwesend sein muss.

4. Ranglistenspiele dürfen nur auf einem Platz ausgetragen werden, die Platzwahl ist variabel. An Sonn- und Feiertagen dürfen bis 13.00 Uhr keine Ranglistenspiele stattfinden.

5. Freundschaftsspiele mit anderen Mannschaften sind beim Sportwart zu beantragen, die Terminfestlegung erfolgt gemeinsam mit dem Vorstand.

6. Für die Trainerstunden sind zu bestimmten Zeiten Plätze reserviert. Auch für die Trainerstunden sind die jeweiligen Spielermarken zu stecken. Die Trainer sind nicht berechtigt, an Nichtmitglieder auf den Vereinsplätzen Trainerstunden zu geben.

7. Spielbetrieb für Jugendliche: Jugendliche und Schüler sind den Erwachsenen gleichgestellt.

8. Bei der Durchführung von Turnieren, Verbandspielen etc. sind 3 Plätze für den allgemeinen Spielbetrieb gesperrt. Zeitpunkt und Umfang werden durch Aushang rechtzeitig bekannt gegeben. ( she. Spielliste)

9. Nach Beendigung der Spielzeit ist der Tennisplatz von den Spielern mit den vorhandenen Geräten abzuziehen. Bei Trockenheit ist auf jeden Fall zu sprengen. Abends sorgen die letzten Spieler dafür, dass die Plätze ausreichend gewässert werden.

10. Die Spielfelder dürfen nur mit Tennisschuhen betreten werden. Dies gilt auch für Kinder.

11. Die Eltern werden gebeten ihre Kinder so zu beaufsichtigen, dass sie den Spielbetrieb auf keinen Fall stören. Dreiräder, Fahrräder, usw. dürfen nicht auf den Tennisplatz gebracht werden.

12. Spieler, die Forderungs- oder Verbandsspiele ausgetragen haben, sind nicht berechtigt am gleichen Tag weitere Platzreservierungen vorzunehmen. Sollten Plätze frei gewesen sein, muss der Platz geräumt werden, wenn spielberechtigte Mitglieder Anspruch erheben.

Büchenbronn, den 01.Juni 2013
Die Verwaltung